Lebensversicherungen galten den Deutschen lange Jahre als der Inbegriff der privaten Altersvorsorge. Doch insbesondere die seit nunmehr gut einem Jahrzehnt andauernde Niedrigzinsphase macht dieser vormals populären Vorsorgevariante zu schaffen. Die Kosten für Abschluss und Verwaltung zehren zunehmend die mageren Zinserträge auf, sowohl der Garantiezins als auch die Überschüsse sinken seit Jahren. Zwar schließt heute kaum noch jemand eine klassische Lebensversicherung ab, auch Versicherer bieten sie nur noch selten an. Aber bis dato haben die Deutschen Millionen dieser Verträge im Bestand. Angesichts dieser Situation stellen sich zahlreiche Verbraucher die Frage, was mit den laufenden Policen am besten zu tun ist. Sollte man die Bestandsverträge kündigen, laufen lassen oder sich gar die in manchen Fällen bestehende Option des Widerrufs zunutze machen? Marco Stege, langjähriger selbstständiger Handelsvertreter der ascent AG, zu den Möglichkeiten, die Versicherungsnehmern zur Verfügung stehen.
ascent AG: Sorgfältige Prüfung zur Feststellung des Handlungsbedarfs
Die Einzahlungen in eine Kapitallebensversicherung erfolgen zumeist über Jahrzehnte. Ob sich dieses Sparengagement gelohnt hat, erfährt der Versicherungsnehmer jedoch erst, wenn der Vertrag fällig wird. Denn die Gesamtverzinsung für die Beiträge einer Lebensversicherung setzt sich aus dem Garantiezins und der Teilhabe an den Unternehmensgewinnen in Form der laufenden Überschussbeteiligung und des Schlussüberschusses zusammen. Die zu Vertragsbeginn vom Anbieter garantierte Versicherungssumme erhöht sich um diese Überschussbeteiligung, welche in der Regel für einen Großteil der Wertsteigerung des Finanzproduktes sorgen soll. Wie die ascent AG betont, ist die Höhe der Gesamtverzinsung zu Vertragsbeginn aus diesem Grunde unbekannt, da Versicherer die laufende Überschussbeteiligung jedes Jahr neu festsetzen und der Schlussüberschuss von der wirtschaftlichen Situation des Versicherers zum Ende des Vertrags determiniert wird. Im Hinblick auf die seit Jahren sinkende durchschnittliche Gesamtverzinsung im Bereich der Lebensversicherungen ziehen zahlreiche Versicherungskunden die Kündigung ihrer Police in Betracht. Marco Stege von der ascent AG empfiehlt jedoch, nicht übereilt zu handeln und Bestandsverträge einer sorgfältigen Überprüfung zu unterziehen.
Insbesondere ältere Policen weisen beispielsweise häufig noch relativ hohe Garantiezinsen auf, die am aktuellen Markt nicht mehr zu erzielen sind und ein Halten des Altvertrages sinnvoll machen. Sinnvoll ist eine Kontrolle auch, um festzustellen, ob die Abschlusskosten bereits beglichen sind. Dies ist nach Erfahrung der ascent AG häufig nach einer Laufzeit von etwa fünf Jahren der Fall. Sind diese Kosten erst einmal abgetragen, erhöht sich der Anteil der monatlichen Beiträge, der zur Kapitalansparung beiträgt. Auch dies macht ältere Verträge häufig einträglicher.
Sollte sich die Lebensversicherung nach einer Überprüfung als unrentabel erweisen, stellt eine Kündigung in der Regel die ungünstigste Option dar. Da die Versicherung lediglich den Rückkaufswert der Police auszahlt, hat der Versicherungsnehmer bei einer Kündigung mit finanziellen Einbußen zu rechnen. Aber auch hier findet sich in der Erfahrung der ascent AG in der Regel eine passende Lösung. So bietet sich beispielsweise die Möglichkeit, die Versicherung beitragsfrei stellen zu lassen oder zu verkaufen.
ascent AG: Sonderfall Rückabwicklung
Eine Besonderheit stellen darüber hinaus Lebensversicherungen dar, die zwischen dem 21.07.1994 und dem 31.12.2007 abgeschlossen wurden. Da diese Verträge häufig fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthielten, kann sich hier eine Überprüfung in besonderem Maße auszahlen. Denn im Fall eines derartigen Fehlers können Verbraucher neben laufenden Policen auch bereits gekündigte oder ausgelaufene Verträge rückabwickeln. Mit dem entscheidenden Vorteil, dass sie in der Regel deutlich mehr Geld zurückbekommen als bei einer Kündigung. Denn nach einem erfolgreichen Widerruf muss der Versicherer einen Großteil der gezahlten Prämien zuzüglich Zinsen zurückzahlen, lediglich die Kosten für den reinen Versicherungsschutz darf er einbehalten.
Zusammen mit qualifizierten Partnern aus ihrem umfangreichen Expertennetzwerk unterzieht die ascent AG infrage kommende Altverträge einer professionellen Überprüfung hinsichtlich der Möglichkeit des Widerrufs und leitet im Fall einer positiven Einschätzung für ihre Kunden selbstverständlich alle notwendigen Schritte in die Wege.